Februar 2009

4. Februar:
Ein Gutachten des Obersten Gerichtshofs stellt schwere Rechtsverletzungen bei der Polizeiaktion in Atenco fest: Der Einsatz der Staatsgewalt war disproportioniert, ineffizient und unverantwortlich. Er erfolgte „auf exzessive, disproportionierte, ineffiziente, unprofessionelle und nachlässige Weise“
Das Vorgehen der Behörden, so heißt es weiter, hat ein negatives Ergebnis, „da es Misstrauen gegen den Staat und Angst vor den Polizeibehörden schürt [.], die ihrerseits einen fruchtbaren Boden für Unsicherheit, Ungerechtigkeit und Straflosigkeit bereiten. Denn wer kein Vertrauen in seine Polizei und Institutionen der öffentlichen Sicherheit hat, wird auch nicht bereit sein, Verbrechen anzuzeigen, und noch viel weniger mit den Behörden zusammenarbeiten, um diese zu verhindern oder aufzuklären“.
Weiterhin wird gewarnt: „Es nützt nichts, dass unser Land die Menschenrechte in Gesetzen, Staatsverträgen und Diskursen anerkennt, wenn diese in der Realität verletzt werden – in diesem Fall von Staatsbeamten – und diese Verletzungen, auch wenn sie nicht auf institutionellen Befehl erfolgt sind, ungestraft bleiben und die Opfer keine Gerechtigkeit erhalten“.
In einer Aussendung kommentiert die FPDT (Volksfront zur Verteidigung des Landes) das Urteil folgendermassen:
„Bei den schweren Menschenrechtsverletzungen hat es sich nicht um die Tat einzelner Polizisten gehandelt, sondern um eine repressive Aktion im Rahmen einer Staatsstrategie. Das Gerichtsurteil dient somit dazu, die Einrichtung eines Polizeistaates zu legitimieren, wie es in dem wiederholten Einsatz der mexikanischen Armee und der Polizeikräfte in dem so genannten Krieg gegen das Verbrechen zu sehen ist, sowie in der Konfrontation mit den sozialen Bewegungen, bei der Strategien der Aufstandsbekämpfung eingesetzt werden, um die Bevölkerung zu kontrollieren und zu versuchen, Organisationen wie die Volksfront zur Verteidigung des Landes in Atenco zu vernichten. Mit diesem Urteil wird bestätigt, dass es sich bei der Repression um nichts anderes handelt als um eine Bestrafung der Bevölkerung von Atenco, als eine Bestrafung für unseren Kampf für Land, Gerechtigkeit und Freiheit. […] Dieses Gerichtsurteil zeigt die Nutzlosigkeit dieses Regierungsorgans und die beschränkte reflexive Fähigkeit seiner Richter.“

 

Ende Februar:
Die Zapatistas denunzieren neue Überflüge und eine Militäraktion in den Altos von Chiapas, unweit von San Andres Larrainzar, die unter dem Vorwand von Anti-Drogen-Operationen durchgeführt werden. „Man sieht ganz klar, die Regierung hat den Plan, Krieg gegen uns zu führen“, so die ZapatistInnen. „Wenn die Armee kommt und die Marihuanapflanzen der Paramilitärs sucht, dann reißen sie immer nur die größten Pflanzen aus, lassen den Rest aber stehen. Sie kommen, um selbst zu ernten. Sie wissen genau, wohin sie gehen müssen, wem welches Grundstück gehört. Diejenigen, die wirklich Marihuana anbauen, bleiben auf freiem Fuß“, beschreibt das Kommuniqué der Guten Regierung die Abläufe vor Ort.